Cum-Cum, Cum-Ex und jetzt wohl schon Cum-Fake, es geht wohl immer weiter in der meiner Meinung nach außer Kontrolle geratenen Finanzwelt
Ich bezeichne mich als Normalbürger und habe mein Gehalt immer erst unter Abzug der "Tabellensteuer" erhalten.
Individuelle Steuerbegünstigungsfakten habe ich nach dem Jahresende auf mehreren Formularen detailliert glaubhaft einreichen dürfen und nach eingehender Prüfung meist eine dreistellige Summe an zu viel gezahlter Steuer zurückerhalten.
Einige andere haben sich den Betrag mit dem "Lohnsteuerhilfeverein" dann auch noch geteilt.
Unberechtigte Rückforderungen unter verfälschen oder vortäuschen von Fakten oder Tatsachen wären für den Normalbürger ja "Betrug" und dann natürlich auch strafbar.
"Normaldenken" von "Normalbürgern" eben!
In der sog. "Finanzwelt" galten und gelten wohl andere Denkweisen.
Eigentlich unglaublich:
Die Bankenaufsicht BaFin erfuhr schon 2007 von mutmaßlichen Cum-Ex-Steuerbetrügereien. Doch sie gab Hinweise nicht weiter. Der Staat verlor in den Folgejahren Milliarden (etwa über 50 Milliarden) an Steuergeldern.
So funktionieren Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte:
Bei Cum-Cum-Geschäften hilft eine inländische Bank einem ausländischen Investor dabei, eine Steuerrückzahlung zu ergattern, auf die dieser keinen Anspruch hat. Der Gewinn wird aufgeteilt.
Cum-Ex-Geschäfte sind damit verwandt, aber weitaus komplizierter. Die Besonderheit: Eine Steuer wird einmal abgeführt und mehrfach vom Fiskus zurückgefordert. Ein Netzwerk aus Banken, Beratern, Anwälten und reichen Investoren ließ sich also Steuern erstatten, die nie bezahlt wurden.
Ein Ende ist nicht zu erkennen.
cum-fake??
Insider behaupten es geht weiter, nur etwas verändert.
So fiel der Begriff Cum-fake, da braucht man keine realen Aktien mehr.
Ein Gastduzent, RA Berger, hatte an eine "Wirtschaftsuniversität" mal gelehrt, was im Finanzgeschäft nicht "ausdrücklich" verboten ist, ist nicht strafbar.
(RA Berger hatte sich in der Schweiz als "Finanzasylant" abgesetzt.
https://www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/cum-ex-skandal-steueranwalt-hanno-berger-wehrt-sich-gegen-auslieferung-nach-deutschland-ld.2183023
So bedurfte es über ein Jahrzehnt, um es vom BGH festzustellen zu lassen, dass das Denken von Normalbürgern der allgemeinen Rechtsauffassung entspricht:
So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021, dass Cum-Ex-Trades strafbar sind !
Der BGH begründete seine Entscheidung so: „Nur die tatsächlich einbehaltene Kapitalertragsteuer darf zur Anrechnung und Auszahlung angemeldet werden“.
(Eine erstaunliche Erkenntnis für die Finanzwelt!)
https://correctiv.org/top-stories/2021/10/21/cumex-files-2/?mc_cid=be81d05e20&mc_eid=7372d019c2
Bankgeheimnis Schweiz
Das ist der "Knackpunkt" in einem so angeblich "freiheitlichen" Staat werden "Kundendaten" einer Bank mehr geschüzt als Krankenakten pp.. Sie gehen weit über den Persönlichkeitsschutz hinaus, bzw hebeln ihn sogar aus.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Die Verletzung der Berufsgeheimnisse gemäss Art. 321 StGB (Schweiz) ist dagegen nur auf Antrag strafbar.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses kann in der Praxis zu Strafverfahren führen, an
welchen die betroffenen Bankkunden gar kein Interesse haben und die gegen ihren Willen statt-
finden.
«Cum-Ex»-Steuerprozess: Beim Thema Bankgeheimnis blieben die Richter hart
Das Zürcher Bezirksgericht lässt in der «Cum-Ex»-Affäre nur bedingt Milde mit den deutschen Beschuldigten walten. Ein Beschuldigter will das Urteil weiterziehen.
https://www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/cum-ex-steuerprozess-beim-thema-bankgeheimnis-blieben-die-richter-hart-ld.111047
Unglaubliche Geschichte des deutschen RA Seith, der für seinen Mandanten erfolgreich war.
Er selbst sagte vor dem Bezirksgericht, er sei stolz darauf, einen Beitrag zur Aufdeckung des «Cum-Ex»-Skandals geleistet zu haben, einen der grössten jemals aufgedeckten Steuerskandale. Er würde sich nochmals «exakt gleich verhalten»
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar,...eigentlich ein Wahnsinn!
Außergewöhnlich scheint die selbständige Strafbarkeit der Anstiftung und damit des
Anstiftungsversuches bei der Verletzung des Bankgeheimnisses. Die sog. erfolglose Anstiftung
ist gemäß Schweizer Recht ausdrücklich nur bei Verbrechen als Haupttat strafbar. Die erfolglose Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses ist dagegen bereits im Grundtatbestand strafbar.
Diese Regelungen dienen einzig dem Funktionsschutz.
Es soll der gezielte Ankauf von Bankkundendaten durch ausländische (Steuer-)Behörden und deren Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung vorbeugen!
Die Meisten Länder haben ein "Steuergeheimnis", für Daten die ein Staat sammelt. Private Unternehmen die unkontrolliert auch dubiose Finanzgeschäfte mit ausländischen "Anlegern" sind dadurch wesentlich geschützt.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist "Systemschutz" und äußerst unsolidarisch gegenüber anderen Staatengemeinschaften und deren Bürgern.
Wird wohl bald wieder Probleme zum "Schweizer Bankgeheimnis"geben:
5000 Milliarden müssen es sein: Jetzt suchen die USA und ihr Präsident Joe Biden wieder Steuergelder – auch in der Schweiz
Für Präsident Biden haben Steuern wie für Vorgänger Obama oberste Priorität – das hat Folgen für die Schweiz.
https://www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/unterstuetzung-5000-milliarden-muessen-es-sein-jetzt-suchen-die-usa-und-ihr-praesident-joe-biden-wieder-steuergelder-auch-in-der-schweiz-ld.2121558
Hier in Norwegen kannst du mit dem "Jedermannsrecht" überall hingehen und....- jetzt zwar mit ein wenig Aufwand - die Steuerdaten eines "Jeden" einsehen, da gibt es kaum "Neiddebatten" und heimlich versteckte und besonders geschützte private und Vermögen.
Ist eben mein Favoritenland (im Sommer)!
Bis dann mal
Klaus
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